Und Du bist raus!
Am 27.12.2013 kam unser jüngster Nachbar auf die Welt – Emilio!
Am 31.01.2014 erreichte seine Eltern ein Schreiben der Anwaltskanzlei Steinpilz mit der Aufforderung, die Wohnung bis zum 7.2.2014 zu räumen und herauszugeben.
Der Grund sei ein nicht wirksamer Mietvertrag, da dieser damals nur von einer Partei der Erbengemeinschaft Jens Jahnke´s unterschrieben wurde.
Emilio hat Glück im Unglück – seine Eltern sind nicht so leicht einzuschüchtern. Die Mama düste zwischen 2 Stillzeiten zur Anwältin, machte sich schlau und berichtet ihren Nachbarn Folgendes:
Eigentümerstellung und Vermieterstellung können grundsätzlich auseinanderfallen, d.h. ein Grund zur Kündigung ist daher schon nicht gegeben. Auch wenn beide nach dem Tod ihres Vaters das Erbe annahmen und damit neue Eigentümer des Hauses waren, müssen nicht beide Vermieter geworden sein.
Es besteht ein faktisches Mietverhältnis, da die Miete fortwährend gezahlt wurde und diese auch vom neuen Eigentümer über Monate hinweg angenommen wurde. Der neue Eigentümer nimmt schon seit Mai 2013 Kontakt auf, ohne das Mietverhältnis bisher anzuzweifeln, nach dieser langen Zeit ist eine Kündigung aus dem Grund eines angeblich ungültigen Mietvertrages schwer nachzuvollziehen. Daher besteht ein faktisches Mietverhältnis, dies müsste ggf. vor Gericht geklärt werden.
Des weiteren haben alle den Vertrag im guten Glauben unterzeichnet, das heißt der Unterzeichnende (Mieter) konnte von den Absprachen zwischen T. und seiner Schwester nichts wissen, wenn er denn überhaupt wusste, dass T. Jahnke eine Schwester hat, die das Haus miterbte. Der Mieter ist daher, wäre der Vertrag ungültig, trotzdem zu schützen, da er den Mietvertrag im guten Glauben (Treu und Glauben) unterzeichnete. Dieses Gesetz begründet sich auf den Grundsatz der bona fides des römischen Rechts und ist bis heute anwendbar. Der gute Glaube stellt eine Ersatzlösung dar, für den Fall, dass es an der Berechtigung eines Vertragsverhältnisses fehlt, ein Verfügungsgeschäft aber dennoch wirksam sein soll. Wenn, dann müsste der neue Eigentümer sich an T. Jahnke wenden, um diese Sache zu klären, was nach einer solch langen Zeit wohl auch schwierig sein dürfte.
Die Reaktionen der AnwältInnen anderer Mietparteien, die ebenfalls aufgefordert wurden ihre Wohnungen innerhalb einer Woche zu verlassen, variieren von Kopfschütteln bis Naserümpfen.
Wilkommen in unserer absurden Welt, kleiner Emilio.
P.S. Zur Erinnerung: im September 2013, gab es eine Welle fristloser Kündigungen – damals wurde den Mietern 2 Wochen Zeit gegeben ihre Wohnungen zu räumen.
Und hier der Chronik einer angekündigten Entmietung folgen
Instrument unfairer Attacken
Schikanen:
Vom ursprünglich absichtlich aufgebauten Hindernis (etwa im Pferde- und Rennsport), hat sich die Schikane zu einer hinterhältigen Bosheit entwickelt, durch die einem Menschen oder einer Organisation das Leben und Arbeiten unnötig erschwert wird. Durch Schikanen werden besondere Problemsituationen geschaffen, die eine Person oder Organisation in schwer lösbare Schwierigkeiten und Widersprüche bringen. ‚Schikanieren‘ entspricht dem Wort „Mobbing“ in seiner ursprünglichen Bedeutung.
Psychosoziale Sicht:
Schikanen sind so angelegt, dass der Einzelne sehr schnell in Überforderung gerät, sei es, dass er die Lust an einer Arbeit oder Lösung verliert oder die Kräfte nachlassen, die Kompetenzen nicht reichen, die Zeit weg läuft oder notwendige Ressourcen aus der Organisation nicht mehr leicht zugänglich sind.
Dazu gehören auch Attacken, die Verwirrung, Unübersichtlichkeit und negative Gefühle erzeugen, so dass die Person dazu neigt, sich so zu verhalten, wie das Gerücht es vorgibt. Insofern sind Schikanen häufig in Kombination mit Gerüchten oder Nachreden anzutreffen, um eine unfaire Attacke komplett zu machen.